AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Vertragspartner des Mitgliedes, Geltung und Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Vertragspartner des Mitglieds ist Kathrin Rutkowski, Outlex Fitness, Am Freibad20a, 44649 Herne; Tel.: +49 2325 9922411; E-Mail: mail@outlex-fitness.de

Outlex Fitness ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Dies gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

2. Vertragsabschluss für die Outlex Outdoor Mitgliedschaft

Bei einem Vertragsabschluss über die Internetseite www.outlex-fitness.de kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und Outlex Fitness zustande, diese die Zustimmung der AGB enthält. Der Antrag des Mitgliedes gilt nach Zahlungseingang oder der Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages, als angenommen.

3. Dauer der Mitgliedschaft 

Outlex Outdoor 

Die Grundlaufzeit der Outlex Outdoor Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate, die Mitgliedschaft beginnt ab dem Tag deiner Anmeldung und endet 12 Monate darauf am selben Tag. Beginnt die Mitgliedschaft also z. B. am 15.05. eines Jahres, endet sie zum 15.05. des Folgejahres). Der Mitgliedsbeitrag wird demnach immer am 15. des Monats abgebucht. 

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende möglich. Nach Ablauf der ersten 12 Monate verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. (Dies gilt für alle geschlossenen Verträge vor dem 01.03.2022)

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende möglich. Nach Ablauf der ersten 12 Monate ist eine monatliche Kündigungsoption verfügbar. (Dies gilt lediglich für alle geschlossenen Verträge nach dem 01.03.2022)

5. Zahlung des Mitgliedsbeitrages, Folgen der Nichtzahlung

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 39,90€ und ist mittels Dauerauftrag, zum jeweiligen Vertragsbeginn wiederkehrend monatlich zu entrichten. (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Outlex Fitness behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zu den Outlex Studio Kursen, sowie die Teilnahme an dem Outlex Outdoor Training zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.

6. Anpassung des Mitgliedsbeitrages

Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist Outlex Fitness berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Outlex Fitness wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrages wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. 

7. Haftung

Outlex Fitness schließt jede Haftung für Schäden des Kunden aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Outlex Fitness oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Trainer beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Outlex Fitness oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Trainer beruhen.                                                                                                                                                                                      

Outlex Fitness haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen von Outlex Fitness und anderen von Outlex Fitness durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. Der Kunde versichert, jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Trainer sofort mitzuteilen. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig im bereitgestellten Anamnese-bogen zu beantworten. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem Trainer unverzüglich mitzuteilen.

8. Kündigung

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende möglich. Nach Ablauf der ersten 12 Monate ist eine monatliche Kündigungsoption verfügbar.

Outlex Fitness kann die Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung, in Textform, kündigen. Kündigungen bedürfen der Schriftform an:

Outlex Fitness
Kathrin Rutkowski 
Am Freibad 20a
44649 Herne
 

Outlex Fitness behält sich vor, die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste)

9. Nutzung der Logos

Jegliche Verwendung des Namens sowie der Kennzeichen, Logos, Texten, Videos und Bildern von Outlex Fitness bedarf jeweils vorher der Vorlage bei Outlex Fitness und deren schriftlicher Genehmigung.

10. Geheimhaltung

Outlex Fitness hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie Kurs und Konzeptinhalte von Outlex Fitness Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung und Mitgliedschaft hinaus.

11. Wertsachen

Outlex Fitness weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Outlex Outdoor Training ein festes, abschließbares Wertsachen Depot während der Trainingseinheit nicht vorhanden ist. Es besteht die Möglichkeit, kleine Gegenstände wie Schlüssel, Handys oder Portemonnaies im Rucksack des Trainers zu verstauen oder in das Auto des Trainers. Outlex Fitness und deren Trainer übernehmen für diesen Fall für den Verlust von Wertsachen keine Haftung. Ebenfalls gibt es bei den Outlex Studio Kursen, kein festes, abschließbares Wertsachen Depot während der Trainingseinheit. Dem Kunden wird ein Umkleideraum zur Verfügung gestellt, dort kann er seine Wertsachen während des Trainings verstauen. Outlex Fitness und deren Trainer übernehmen für den Verlust von Wertsachen keine Haftung.

12. Lokalitäten

Outlex Fitness ist dazu berechtigt, dass Outlex Outdoor Training, sowie die Outlex Studio Kurse, außerplanmäßig an einer anderen Lokalität stattfinden zu lassen, insofern die planmäßige Lokalität auf Grund von Bauarbeiten, Abriss, Veranstaltungen und Ähnliches, für das Outlex Outdoor Training nicht mehr zugänglich und absolvierbar ist.

13. Verhinderung und Ausfall

Der Kunde kann jederzeit in der Outlex Outdoor What’s App Gruppe vor Trainingsbeginn das Outlex Outdoor Training absagen ohne geldliche Rückerstattung für sein Nichterscheinen zu beantragen.

Outlex Fitness behält es sich vor, ein Training bei schlechten Witterungsverhältnissen abzusagen oder vorzeitig zu beenden. 

Sollte die Durchführung der Outlex Outdoor oder Outlex Studio Kurse von Outlex Fitness aufgrund besonderer Umstände (Weiterbildung, Urlaub, Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes, Schließung des Studios etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, kann die Trainingseinheit abgesagt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatztraining und keinen Anspruch auf eine anteiligen Rückbuchungswert des gebuchten Kurses oder der Mitgliedschaft. Outlex Fitness behält sich vor zu entscheiden, ob das Outlex Outdoor oder Outlex Studio Training an Feiertagen stattfindet. 

14. Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Krankheitsfall

In Ausnahmefällen behält sich Outlex Fitness das Recht vor, die Vertragslaufzeit für maximal 6 Monate ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf in Summe pro Vertragsjahr höchstens sechs Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats in Schriftform beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft. 

Ist das Mitglied aufgrund von Krankheit gehindert, die Mitgliedschaft zu nutzen, ist es ab dem Zeitpunkt der Vorlage einer geeigneten ärztlichen Bescheinigung über den Grund seiner Hinderung und die Dauer der Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt. Dies gilt nicht im Falle einer Schwangerschaft.

15. Sonstiges

In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt Outlex Fitness mit, dass sie nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Die oben genannten Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Webseite www.outlex-fitness.de und sämtlicher damit verbundener Dienste und Angebote.

Personal-Training & Best Friends Training

1. Leistungsgegenstand 

1.1 Outlex Fitness verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. 

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden. 

2. Training 

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt max. 75 Minuten. Kürzere Trainingseinheiten können vereinbart werden. Das Honorar bleibt dabei unveränderlich.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. 

3. Außentermine / Schlechtwetter

Sobald ein Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter ist, kann der Termin durch Outlex Fitness abgesagt werden und verschoben werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt.

Sollte der Kunde es bevorzugen, dass Training bei schlechtem Wetter nicht anzutreten, ist keine Rückerstattung oder Verschiebung der gebuchten und geplanten Kurseinheit möglich. Ausgenommen sind hier Unwetter und Bedingungen, diese das Training unmöglich machen.

4. Haftung 

4.1 Outlex Fitness schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht. 

4.1 Outlex Fitness haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 

4.2 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. 

4.3 Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet. 

5. Terminvereinbarungen

5.1 Alle Kurstermine zum Personal Training müssen vorab mit der Personal Trainerin besprochen und fest geplant werden. 

5.2 Sollte der Kunde nicht alle Termine vor Buchungsabschluss planen können, kann der Personal Trainer dadurch bedingt auf eventuell kommende Wunschtermine seitens des Kunden, nicht eingehen. Der Kunde versichert dann eine gewissen Flexibilität seitens der Kursterminvergabe des Personal Trainerin, mitzubringen.

6. Stornierung / Absagen

6.1Terminabsagen müssen telefonisch, per what’s App oder per email erfolgen. 

6.2 Im Fall, dass der Kunde den Kurs absagt, wird die Kurseinheit dennoch voll berechnet und nicht gutgeschrieben.

6.3 Ist der Kunde längerfristig (mehr als 2 Kurstermine), nicht mehr in der Lage, die Kurstermine zu absolvieren, aufgrund von schwerwiegender Krankheit, ist hier ein ärztliches Attest mit Begründung einer Sportunfähigkeit, an Outlex Fitness nachzureichen. Es erfolgt keine finanzielle Rückerstattung der offenstehenden Kurseinheiten, sondern eine Gutschrift zum Nachholen der offenstehenden Kurse.

Diese Gutschrift hat eine Gültigkeit von 8 Monaten und kann nicht an dritte übergeben werden.

7. Vergütung / Kosten / Buchung

7.1 Die Buchung erfolgt online auf www.outlex-fitness.de, bei diesem den Kunden unterschiedliche Angebote zu dem Outlex Fitness Personal Training angeboten werden. Als Zahlungsmöglichkeit steht dem Kunde die Kreditkarte zu.

8. Datenschutz 

8.1 Die personenbezogen Daten des Kunden werden von Outlex Fitness gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

8.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. 

9. Geheimhaltung 

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Outlex Fitness Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. 

9.2 Outlex Fitness hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. 

10. Sonstige Vereinbarungen 

10.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, what’s App oder E-Mail. 

10.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen. 

11. Schlussbestimmungen 

11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 

11.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle einer unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. 

11.3 Als Gerichtsstand wird Herne vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Dauer des Personal Trainings & Best Friends Trainings im Abonnement

Die Grundlaufzeit des des Personal Trainings & Best Friends Trainings beträgt je nach Abonnement (siehe Website) 1 Monat oder 6 Monate, das Abonnement beginnt ab dem Tag deiner Anmeldung und endet 1 oder 6 Monate darauf am selben Tag. Beginnt die Mitgliedschaft also z. B. am 15.05. eines Jahres, endet sie zum 15.06 oder 15.11.). Der Mitgliedsbeitrag wird demnach immer am 15. des Monats abgebucht. 

Je nach Abonnement verlängert es sich jeweils, um weitere 1 oder 6 Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Das Abonnement lässt sich über die Website www.outlex-fitness.de unter „Mein Konto“, oder auch in Textform via Email kündigen.